Peter Loibl
Für die Errichtung und den Betrieb von
Sicherheitszentralen und Leitstellen wurden in der Vergangenheit keine
Normen herausgegeben. Dies wird auf europäischer Ebene mit
einer neuen Norm für Alarmempfangsstellen (AES)
geändert. Die Verabschiedung der verschiedenen Normenteile ist
für Ende 2010 oder 2011 vorgesehen.
Bislang hatte man die Freiheit, seine Sicherheitszentrale oder
Leitstelle an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Das war in
der Form auch vernünftig, denn eine Leitstelle für
die Betreuung von Hauskommunikation hat sicherlich ein anderes
Anforderungsprofil wie beispielsweise eine behördliche
Polizeileitstelle. Deshalb konnte das für Sicherheitskonzepte
und –planungen etablierte Verfahren dazu angewandt werden,
auf Basis von standortbezogenen Risiken und Gefährdungen
angepasste Schutzziele zu definieren. Aus den Analysen lassen sich
Maßnahmen für Bau, Einrichtung, Technik etc.
ableiten. Dieses Verfahren führt regelmäßig
zu funktional angepassten und wirtschaftlich optimierten Leitstellen,
die genau das abdecken, was erforderlich ist.
Um einen einheitlichen Standard für die Aufschaltung von
Alarmen auf eine Sicherheitszentrale vorzugeben, wurde für
Deutschland vom VdS mit der VdS 2153 eine Richtlinie herausgegeben, die
die Anforderungen für Errichtung und Betrieb von VdS-konformen
Notruf- und Service-Leitstellen (NSL) beschreibt. In diesen NSL erfolgt
die Aufschaltung von Brand- und Einbruchmeldeanlagen, Video- oder
anderen Überwachungstechniken der Objekte. Es können
auch Notrufe (z. B. Aufzugnotrufe) Lesen Sie im Jahrbuch mehr zu
folgenden Punkten:
- Stand und Entwicklung der neuen EN 50518
- Wer ist betroffen?
- Auswirkungen auf die Branche
- Lösungsansätze bei VdS und BDWS
- Rechtliche Relevanz von Normen
- Normeneinhaltung aus unternehmerischen Gründen?
- Durchführen einer Risikobeurteilung
- Soll-/Ist-Abgleich mit den Normenanforderungen
- Einordnung der Norm
»
zur
Übersicht
»
zum
Inhaltsverzeichnis
Friedrich P. Kötter
Künftig werden die privaten
Geld- und
Wertdienstleister zusätzliche Aufgaben im Cashmanagement
übernehmen. Ausgangspunkt hierfür ist der im Jahre
2004 vom Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) verabschiedete
»Handlungsrahmen für die Falschgelderkennung und die
Sortierung von Euro-Banknoten nach Umlauffähigkeit durch
Kreditinstitute und professionelle Bargeldakteure«. Die
Bundesbank hat daraufhin bereits 2006 festgelegt, dass sie bis zum Jahr
2015 ihren Anteil an der Bargeldbearbeitung, die jährlich rund
20 Milliarden Banknoten umfasst, von 70 % auf 50 % senken will. Der
Rest soll von privaten Geld- und Wertdienstleistern bzw.
Kreditinstituten durchgeführt werden. Rechtliche Basis
für die Übernahme dieser Aufgabe durch private
Unternehmen ist die 2007 veröffentlichte »Richtlinie
des Europäischen Parlaments über Zahlungsdienste im
Binnenmarkt«, die mit dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
(ZAG) am 1. November 2009 für Deutschland in nationales Recht
umgesetzt wurde. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die
wichtigsten Änderungen und Konsequenzen aus dem ZAG:
- Neue Cashmanagement-Aufgaben: Die Ausgangslage
- Die BDGW-Sicherheitsstandards
- Änderungen im Münzgeldverkehr
- Änderungen durch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
- Modelle für die konkrete Umsetzung
- Die Wechselgeldversorgung heute und künftig
- Sicherheit und Transparenz steigen weiter
- Annäherung an das internationale Preisniveau
» zur
Übersicht
» zum
Inhaltsverzeichnis
Dr. Harald Olschok
Seit über einem
Jahrhundert schützen
sich Wirtschaft, Bürger und auch der Staat im Rahmen eigener
Vorsorge gegen unterschiedlichste Risiken und bedienen sich dabei
privater Wach- und Sicherheitsunternehmen. Bis vor wenigen Jahren waren
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sicherheitsgewerbes
für die breite Öffentlichkeit jedoch weitgehend
»unsichtbar«, weil sie überwiegend im
Hausrechtsbereich der Auftraggeber eingesetzt waren. Das hat sich
verändert. Der Schutz von Veranstaltungen oder von
Wohngebieten, der Einsatz von »City-Streifen« im
Auftrag des Einzelhandels bzw. von Kommunen oder die Begleitung des
Öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) haben zu einer
verstärkten öffentlichen Wahrnehmung des
Sicherheitsgewerbes geführt. Obwohl die angesprochenen
Aufgaben von nur einem verhältnismäßig
kleinen Teil der 170.000 Beschäftigten ausgeübt
werden, hatte dies vor allem in den 90er Jahren des letzten
Jahrhunderts zu einer teilweise kritischen politischen und juristischen
Diskussion geführt. Die Novellierung des § 34a der
Gewerbeordnung mit der Einführung einer
Sachkundeprüfung für Kontrolltätigkeiten im
öffentlichen Raum und mit der Klarstellung der rechtlichen
Grundlagen im Jahre 2002 hat zu einer Beendigung dieser Diskussion
geführt.
Vor dem Hintergrund der vorangegangenen Ausführungen hat die
Forderung der IMK in Kapitel V des Programms Innere Sicherheit (PIS),
dass zur Erreichung und Optimierung einheitlicher Standards die
Zertifizierung von privaten Sicherheitsdiensten verbindlich
vorzuschreiben ist, damit einheitliche Standards erreicht und optimiert
werden können, eine besondere Bedeutung. Lesen Sie in diesem
Beitrag mehr zu folgenden Themenbereichen.
- Die Bedeutung Europas
- Die Rolle privater Sicherheitsdienstleister in der
Sicherheitsarchitektur
- Verschlechterung der Sicherheitslage in öffentlichen
Räumen
- Unterstützung der Sicherheitsbehörden durch private
Sicherheitsdienstleister
- Gewerberecht und Zertifizierung
- Die Forderung der IMK und ihre Konsequenzen
- Eckpunkte einer »neuen« Zertifizierung
- Allgemeine Anforderungen
- Qualifizierungsvoraussetzungen
- Zertifizierungsverfahren
»
zur
Übersicht
»
zum
Inhaltsverzeichnis
Wolfgang Waschulewski
Das Sicherheitsgewerbe hat
in den letzten zehn Jahren
gewaltige Qualitätsanstrengungen initiiert und auch umgesetzt.
Die öffentliche Diskussion über Mindestlöhne
hat aber auch ein Schlaglicht auf die Arbeitsbedingungen und die
Entlohnungsproblematik im Sicherheitsgewerbe geworfen. Hier muss die
Sicherstellung ausreichender Einkommensverhältnisse erreicht
werden. Die mit der EU-Osterweiterung verbundenen
Veränderungen werden aber auch einen nachhaltigen Druck auf
Teile des Arbeitsmarktes ausüben. Diesen Entwicklungen
versucht die Politik mit der Einführung von
Mindestlöhnen Rechnung zu tragen. Der Autor,
Präsident des Bundesverbands Deutscher Wach- und
Sicherheitsunternehmen, beleuchtet in seinem Beitrag folgende Aspekte
des Themas:
- Arbeitnehmerfreizügigkeit und Arbeitnehmer- Entsendegesetz
- Verhandlungen und Tarifabschluss mit ver.di
- Erfolgreiche Aufnahme in das Arbeitnehmer- Entsendegesetz
- Eckpunkte des Mindestlohn-Tarifvertrags für
Sicherheitsdienstleistungen
- Geltungsbereich
- Anwendungsbereich
- Arbeitsortprinzip
»
zur
Übersicht
»
zum
Inhaltsverzeichnis
Torsten Katschemba
Seit einiger Zeit verändert
sich die Welt in der
Architektur der Sicherheitsqualifizierung gewaltig. Waren vor Jahren
noch vorrangig Abschlüsse und Dienstzeiten bei staatlichen
Sicherheitsbehörden der sichere Zugang zu den Chefetagen in
der Sicherheitswirtschaft, so hat sich hier viel verändert.
Die WIK/ASW Sicherheits-Enquete 2008/2009 hat dazu nachgefragt und das
folgende Ergebnis erhalten, als es um die Frage nach der notwendigen
Erfahrung bzw. dem notwendigen Abschluss für eine
Leitungstätigkeit in der Unternehmenssicherheit ging. Rang
Erfahrung oder Abschluss
Machen Sie sich anhand des Beitrags von Torsten Katschemba ein
umfassendes Bild über Aus- und
Fortbildungsmöglichkeiten im Sicherheitsgewerbe:
- Ausbildungsrechtliche Grundlagen
- Aus- und Fortbildung im Bereich Schutz und Sicherheit
Berufe im Bereich Schutz und Sicherheit:
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Fortbildungen:
- Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
- Meister für Schutz und Sicherheit
- Teilqualifikationen
- Fachkräfte in Wach- und Sicherheitsunternehmen
Studien:
- Hochschulrechtliche Grundlagen
- Studiengang Schutz und Sicherheit (Bachelor; Master;
Berufsbegleitende Studien)
» zur
Übersicht
»
zum
Inhaltsverzeichnis
Stefan Bisanz
Mit der Zunahme bewaffneter Konflikte weltweit geht auch
eine Privatisierung des Krieges einher. Gewalt geht heute meist von
privaten Akteuren und Gruppen unterhalb der Schwelle des
Nationalstaates aus. Regionale Milizenchefs, Warlords oder bewaffnete
religiöse Fanatiker machen sich die in zerfallenden Staaten
herrschende Gesetzlosigkeit zunutze. Auf der anderen Seite versuchen
Unternehmen und Privatpersonen, sich und ihre Interessen zu
schützen. Das bietet für private Sicherheitsfirmen
ein breites Betätigungsfeld. Auf 250 Millionen Euro
schätzen Fachleute den Jahresumsatz solcher Firmen weltweit.1
Manchmal werden dabei Grenzen überschritten, was zu
öffentlichem Protest und Rufen nach
überfälliger (internationaler) Regulierung
führt.
In seiner kritischen Bestandsaufnahme bezüglich der
Aktivitäten einiger privater Sicherheitsunternehmen in
internationalen Konfliktlagen liefert Stefan Bisanz
Hintergründe und ausführliche Informationen und weist
anhand eines konkreten Beispiels auf das Spannungsfeld zwischen solchen
Aktivitäten und deutschen Gesetzen und Normen hin.
Dr. Klaus Bockslaff
Die Einordnung der
Unternehmenssicherheit innerhalb der
Unternehmenshierarchie ist in Bewegung geraten. Als Ergebnis von
Reorganisationsprojekten wird die Unternehmenssicherheit zunehmend in
dem Bereich Compliance oder Risikomanagement angesiedelt. Damit geht
ein befürchteter Bedeutungsverlust der Unternehmenssicherheit
einher:
Werden insbesondere die Leiter der Unternehmenssicherheit einen
erheblichen Bedeutungs- und auch Bezahlungsrückgang erfahren?
Bei der
Frage nach der Zukunftsfähigkeit der Unternehmenssicherheit in
ihrer
heutigen Form beleuchtet der Autor folgende Aspekte:
- Sicherheitsmanagement als unternehmensweiter Gesamtanspruch
- An Geschäftszielen orientiertes Sicherheitsmanagement
Vorgehensweise mit den klassischen Phasen des Projektmanagements:
- Phase 1: Studie
- Phase 2: Projektierung
- Phase 3: System- und Organisationsaufbau
- Phase 4: Umsetzung des Systemaufbaus und der
Ablauforganisation
- Phase 5: Organisations- und Systemüberführung in
die ordentliche Ablauforganisation
» zur
Übersicht
»
zum
Inhaltsverzeichnis
Dr. Albert Hövel
Die vom BMWi bei der
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH in
Auftrag gegebene Studie »Marktpotenzial von
Sicherheitstechnologien und Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland
und Europa« kommt zu dem Ergebnis, dass die deutschen
Unternehmen sowohl national als auch international gut aufgestellt
sind. Allein in Deutschland sei von 2008 bis 2015 mit einem Zuwachs von
20 Mrd. auf 31 Mrd. € beim Gesamtvolumen des
Sicherheitsmarktes zu rechnen. Zur Erschließung dieses
Potenzials werden jedoch eine Reihe von Maßnahmen seitens der
Bundesregierung als erforderlich erachtet, darunter die Verbesserung
der Normungsarbeit als eine wesentliche Maßnahme. Auch der
Abschlussbericht des European Security Research and Innovation Forum
betont den hohen Stellenwert der Normung für die
Sicherheitswirtschaft.
Der gesamte Zusammenhang der zeitlichen Phasen (vor, während
oder nach einem Ereignis), Zuständigkeitsbereiche (privater,
privat-öffentlicher oder öffentlicher Bereich) und
Funktionsbereiche (Transport, Informationstechnik, Unternehmen,
Finanzen, …) soll mit Normen erfasst werden. Die Normung in
diesem großen Bereich beeinflusst die Unternehmen der
Sicherheitswirtschaft und direkt oder indirekt die
Unternehmenssicherheit. Deshalb werden in diesem Beitrag die gesamten
Normungsaktivitäten dargestellt, die durch alle interessierten
Kreise gestaltet wurden und werden:
- Normungsaktivitäten im Sicherheitsbereich (Security)
- Transport
- IT-Sicherheit
- Feuerwehrwesen
- Sicherheit und Schutz des Gemeinwesens
- Sicherheitsdienstleistungen
- Entwicklungsbegleitende Normung
- Koordinierungsstelle Sicherheitswirtschaft für die Normung
Verbreitung der Normungsinhalte:
- Recherchemöglichkeiten
- Kostenlose Informationsdienste
- Kostenpflichtige Informationsdienste
» zur
Übersicht
»
zum
Inhaltsverzeichnis
Dr. Jens Hoffmann
Als sinnvoller Ansatz für
die
Früherkennung von Workplace Violence beginnt sich das
sogenannte Bedrohungsmanagement als ein neues Feld zu etablieren.
Bislang stellt Workplace Violence für die deutschsprachige
Arbeitssicherheit allerdings lediglich ein Randthema dar, doch
dürfte sich dies in der nächsten Zeit
ändern. Die gesellschaftliche Sensibilität
für Gewalt wächst und auch eine
grundsätzliche Beunruhigung ist entstanden, mit
ausgelöst durch die Serie von Amokläufen an deutschen
Schulen. Zudem beginnt die Führungsebene in Unternehmen,
Behörden und Hochschulen zu realisieren, dass es sinnvoll ist,
sich um diese Problematik zu kümmern. In seinem Beitrag
beleuchtet Dr. Jens Hoffmann umfassend die vielfältigen
Aspekte dieses Themas:
- Grundformen von Workplace Violence
Die Vorgehensweise des Bedrohungsmanagements:
- Schritt 1 – Mögliche Bedrohung erkennen
- Schritt 2 – Erste Bewertung
- Schritt 3 – Informationsrecherche und tiefergehende Analyse
- Schritt 4 – Fallmanagement
- Entlassungen sicher gestalten
- Warnsignale der Gewalt
»
zur
Übersicht
»
zum
Inhaltsverzeichnis
Guido Matthes
Wer beim Thema Arbeitssicherheit
an PSA und
Schutzzäune denkt, liegt zwar grundsätzlich richtig,
übersieht aber die wachsende Zahl der tätlichen
Angriffe auf Mitarbeiter. Was lässt sich dagegen unternehmen
bzw. wie lassen sich die Mitarbeiter schützen, ohne sie gleich
in eine Rüstung zu packen?
In diesem Beitrag wird auf das oft noch verschwiegene Problem der
Übergriffe am Arbeitsplatz hingewiesen und es wird aufgezeigt,
wie Unternehmen darauf reagieren können. Dabei sollte man
zwischen technischen (Videoüberwachung, Zugangskontrollen,
Notrufanlagen, Trennscheiben) und personenbezogenen
Möglichkeiten unterscheiden. Bei den personenbezogenen
Möglichkeiten lässt sich trennen zwischen
körperlichen (Selbstverteidigungskurse) und
kommunikativen/psychologischen Trainings (Konfliktmanagement) sowie
organisatorischen Maßnahmen (verbesserteZusammenarbeit
zwischen Personal, Wachdienst, Polizei).
» zur
Übersicht
»
zum
Inhaltsverzeichnis
Uwe Gerstenberg
Die Bewertung potenzieller Schwachstellen im Ablauf und
die Überlegungen hinsichtlich aller möglichen
Optimierungsmaßnahmen sind die Basis des
Corporate-Security-Managements. Es werden alle baulichen, technischen,
organisatorischen, personellen und finanziellen Möglichkeiten
berücksichtigt. Wichtig ist das Bewusstsein, dass neben den
üblichen allgemein bekannten Sicherheitsrisiken auch Risiken
zu beachten sind, die durch Routine, Nachlässigkeit,
mögliche technische Defekte oder durch höhere
Gewalten potenziell vorherrschen. Unter dem Begriff Corporate Security
Management wird hier ein ganzheitlicher Ansatz gewählt, der
sicherheitsrelevante Aspekte i. S. d. Handlungsverantwortung der
Geschäftsführung umsetzt.
Aus der Führungsverantwortung resultieren dabei die
Sorgfaltspflichten bei der Organisation, sei es durch Handlung oder
Unterlassung. Zwar hat die Unternehmensleitung stellvertretend nicht
für die unerlaubten Handlungen ihrer nachgeordneten
Mitarbeiter einzustehen. Doch hat sie aufgrund der Organstellung durch
geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das
Unternehmen angemessen organisiert ist.
Wie für eine umfassende Bewältigung der latent
vorherrschenden Risiken im Unternehmen Sicherheit in alle Prozesse
implementiert werden kann, beschreibt Uwe Gerstenberg in seinem Beitrag.
» zur
Übersicht
»
zum
Inhaltsverzeichnis
Axel Diekmann
Für Hackerangriffe gibt es
viele
spektakuläre Beispiele – ob es nun Mail- Konten von
chinesischen Menschenrechtsaktivisten auf Google-Servern sind, die
angegriffen wurden [1] oder ein groß angelegter
Datendiebstahl, der die amtlichen Register für den
Emissionshandel in halb Europa lahmgelegt hat [2]. Gern
präsentieren die Medien auch bekannte Unternehmen und
Webdienste, denen Hacker ein Bein gestellt haben. So legte ein Angriff
im August 2009 den Microblogging-Dienst Twitter lahm [3], Microsoft
sperrte nach einer Attacke auf seinen Mail-Dienst Hotmail
vorsichtshalber zehntausende Benutzerkonten [4]. Doch das eigentlich
Besorgniserregende ist, dass diese prominenten Fälle nur die
Spitze des Eisbergs sind. Denn jeden Tag werden sehr viel mehr
Hackerangriffe auf Unternehmen verübt.
IT-Angriffe auf Unternehmen laufen heute hochprofessionell ab. Alles
was man dafür braucht, kann man im Internet bestellen und
leicht anwenden. Welche Sicherheitsstrategie für Unternehmen
passend ist, beschreibt Axel Diekmann, Managing Director Central Europe
von Kaspersky Lab, in diesem Beitrag.
Manfred Buhl
In diesem Beitrag hebt
Manfred Buhl, CEO der
SECURITAS Deutschland und Vizepräsident des BDWS, die
Bedeutung der Produktqualität für die
Unternehmenssicherheit hervor. Der Begriff
»Produkt« ist dabei als Oberbegriff für
Hard- und Softwaretechnik, für Sicherheitsberatung und
operative Sicherheitsdienstleistung zu verstehen. Produkte, die den
– für den jeweiligen Sicherungszweck erforderlichen
– Anforderungen nicht genügen, erzeugen
Scheinsicherheit für das Unternehmen. Je nach der konkreten
Bedeutung des jeweiligen zu schützenden Produktions- und
Geschäftsprozesses, kann eine solche Scheinsicherheit
verheerende Folgen haben: Erstens für das Unternehmen selbst
und zweitens darüber hinaus für die Volkswirtschaft,
die Gesellschaft und den Staat, sofern das Unternehmen eine systemische
Rolle in der Volkswirtschaft spielt oder Bestandteil der nationalen
kritischen Infrastruktur ist. Im Vordergrund der Analyse stehen die
Probleme, die sich für den Unternehmer bei der Bewertung der
angebotenen Produktsicherheit und -qualität stellen. Besondere
Aufmerksamkeit widmet der Autor dabei folgenden Punkten:
- Qualität der Beratung und der Sicherheitskonzeption
- Qualität der Sicherheitstechnik
- Qualität der Sicherheitsdienstleistungen zur
Unternehmenssicherheit
- Qualitätsbewertung sicherheitstechnischer Produkte
- Qualitätsbewertung von Sicherheitsdienstleistungen
Vergabeproblematik:
- Niedrigpreisvorgabe
- Fehlen gesetzlicher Verpflichtung
- Entscheidung durch den Einkauf
- Vergabe durch Behörden
Lösungsvorschläge:
- Verbesserungen auf dem Markt für Sicherheitstechnik
- Verbesserungen im Sicherheitsgewerbe
- Verbesserungen in der Vergabepraxis
Cornelius Toussaint
Der Einsatz der
Sicherheitstechnik im Bereich der
Sicherheit hat durch die Entwicklungen der Kommunikations- und
Informationstechnologie stark zugenommen. Zugleich sind neue
Geschäftsfelder, z. B. die Personen- und
Gepäckkontrollen, durch die Sicherheitsunternehmen
übernommen worden. Bei vielen dieser neuen
Geschäftsfelder spielt Technik eine wesentliche Rolle zur
Erbringung der Dienstleistung. In diesem Beitrag wirdl auf die
Sicherheitstechnik, die im »klassischen«
Sicherheitsbereich relevant ist, eingegangen. Im Speziellen
beschäftigt sich Cornelius Toussaint mit folgenden Themen:
Einsatz der Sicherheitstechnik in der Vergangenheit:
- Sicherheitstechnik im Objektschutz
- Sicherheit im Notrufzentralenbereich und in der Funkstreife
Heutige Sicherheitstechnik im »klassischen«
Sicherheitsbereich:
- Aktuelle Sicherheitstechnik im Objektschutz
- Aktuelle Sicherheitstechnik im Notrufzentralenbereich und in den
mobilen Diensten
- Sicherheitstechnik im Bereich »neuer
Geschäftsfelder« von Sicherheitsdienstleistern
Veränderte Anforderungsprofile im Bereich der
Sicherheitsunternehmen durch die Technik:
- Anforderungen an die Mitarbeiter
- Anforderungen an das Management und den Vertrieb
- Anforderungen an die Kunden
- Anforderungen an die vertragliche Gestaltung Auftraggeber –
Auftragnehmer
Axel Jeschke
RFID (Radio Frequency Identification) ist in aller Munde,
oder sollte man besser sagen: an jeder Tür, in jedem
Schlüssel (Fahrzeugschlüssel) und bald an jedem
Joghurtbecher. Die sogenannten Transponder und berührungslosen
Lesegeräte sind seit den 90er Jahren in unterschiedlichen
Märkten im Einsatz.
In den letzten Jahren ist über die Technologie diskutiert
worden, nachdem bekannt wurde, dass einige Transpondertechnologien
geknackt worden sind. Mit diesem Beitrag wird Licht auf die
Technologieseite geworfen und aufgezeigt, was wirklich geknackt wurde,
ob und welche Sicherheitsrisiken in der Zutrittskontrolle
tatsächlich entstehen können und welche
Gegenmaßnahmen bereits eingeleitet wurden.
Anschließend werden Anwendungen erläutert, die im
modernen Gebäudemanagement sinnvolle wirtschaftliche
Einsätze der RFID-Technologie darstellen.